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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Der Veranstalter des Gewinnspiels "Axel Fischer tritt bei Ihr Gartenparty auf!" ist die Müller-Touristik GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 48143 Münster und wird nachfolgend „Müller-Touristik“ genannt.

Spielregeln und Bedingungen

Die Teilnahme beginnt am 12.06.2021 und endet am 25.06.2021. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel des Gewinnspielveranstalters erkennt der Teilnehmer die nachstehenden Spielregeln, Teilnahmebedingungen (nachfolgend auch kurz "Bedingungen" genannt) und Datenschutzbestimmungen als verbindlich an und bestätigt die Kenntnisnahme.

Der Gewinn ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns  ist - auch in Teilen - nicht möglich.

Wer darf bei der Aktion mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.
Die Teilnahme setzt das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen voraus!
Müller-Touristik ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen.
Mitarbeiter von Müller-Touristik sowie deren Angehörige, ebenso wie Mitarbeiter angegliederter Firmen und Tochterunternehmen und engste Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Geschwister und Kinder) oder Mitglieder desselben Haushalts (egal, ob verwandt oder nicht) solcher Mitarbeiter sind nicht teilnahmeberechtigt.

Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners

Unter allen Buchungen (Reisejahre 2021 & 2022) die bei uns bis zum 25.06.2021 eingehen verlosen wir: Ihre private Müller-Party mit Axel Fischer* als Stargast! Wir kommen zu Ihnen mit Müller-DJ, Licht -und Tontechnik sowie gekühlten Getränken. Als Highlight des Abends tritt Axel Fischer bei Ihnen im Garten oder Partykeller auf!
*maximal 50 Personen, im Jahr 2021 oder 2022, Änderung des Künstlers vorbehalten. Die Auswahl des Künstlers ist abhängig von Ort und Termin der Gartenparty.

Zusätzlich verlosen wir täglich einen Reisegutschein im Wert von 250 Euro unter allen Buchungen des Tages.

Die Gewinner werden seperat vom Gewinnspielveranstalter schriftlich informiert.

Der Gewinnspielveranstalter übernimmt keine Haftung, falls aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnspielbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht beim Gewinner ankommt.

Allgemeine Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse) von Müller-Touristik gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels/der Ausspielung bzw. der Durchführung der Gewinns erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ebenfalls nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/der Ausspielung bzw. der Durchführung der Aktion statt. Das Einverständnis des Teilnehmers ist jederzeit widerruflich.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns sein Name im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Angeboten von Müller-Touristik genannt wird und per Foto, Video, Audio oder via Webcam auf den Internetseiten von Müller-Touristik erscheinen kann.

Die Teilnehmer erklären sich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Bild-Material im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild-,Tonträger und Abrufsysteme, DVD u.ä). Müller-Touristik ist berechtigt, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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